Gesamtverband für Kindergottesdienst in der EKD e.V.

Die Gremien - Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung Vorstand Ausschüsse und Kommissionen  

Die Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung sind alle Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland vertreten.
In Landeskirchen, in denen es einen Verband für Kindergottesdienst gibt, wird die Delegation  durch den Landesverband vorgenommen. In den anderen Landeskirchen gibt es dazu unterschiedliche Regelungen, je nach der Arbeitsstruktur der Landeskirche.
Die Delegation gilt für vier Jahre.
Je nach Größe (=Mitgliederzahl) der Landeskirche dürfen 1, 2 oder 3 Personen delegiert werden. 

Die Zusammensetzung der Mitgliederversammlung

Eine Person wird delegiert aus: Anhalt, Braunschweig, Bremen, Lippischer Landesverband, Mecklenburg, Oldenburg, Pfalz, Pommern, Sachsen, Evangelische Kirch ein Mitteldeutschland, die evang. reformierte Kirche von Nordwestdeutschland und Bayern, Schaumburg-Lippe.

Zwei Personen werden delegiert aus: Baden, Bayern, Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz, Hessen u. Nassau, Kurhessen-Waldeck, Nordelbien; Rheinischem Verband, Westfälischem Verband und dem Württembergischem Verband.

Drei Personen werden delegiert aus: Hannover

Einen weiteren Sitz in der Mitgliederversammlung hat das Kirchenamt der EKD inne.

Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tagt einmal im Jahr. 
Ihre Hauptaufgaben sind:
- Beratungen zu allen wichtigen Themen der Kindergottesdienstarbeit in Deutschland
- Wahl des Vorstandes
- Satzungsänderungen
- Entgegennahme des Berichtes des Vorstands und der Jahresrechnung, verbunden mit der Entlastung.

 

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