Gesamtverband für Kindergottesdienst in der EKD e.V.

Die Struktur des Gesamtverbandes für Kindergottesdienst in der EKD

 
Der Gesamtverband 
ist 
wie ein Dach
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Der Gesamtverband 
ist ein eingetragener Verein
Der Gesamtverband
 verbindet
 

 

 


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Der Gesamtverband für Kindergottesdienst 
ist ein eingetragener Verein

Der Gesamtverband hat also Mitglieder.
Das sind die Landesverbände für Kindergottesdienst oder - wenn es keinen Landesverband gibt - die  Evangelischen Landeskirchen in Deutschland.
Der Gesamtverband hat eine Satzung. Sie ist im November 2004 erneuert worden. Die  Gremienstruktur ist "schlanker" geworden.

Info zur neuen Satzung

Vertreterinnen und Vertreter aus allen Landeskirchen bilden die Mitgliederversammlung. Je nach Größe können 1, 2 oder 3 Personen aus einer Landeskirche/einem Landesverband delegiert sein. Die Delegation gilt für vier Jahre.

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für vier Jahre.
Der Vorstand besteht aus 1. und 2. Vorsitzender/Vorsitzendem, Schatzmeister/in, Schriftführer/in und vier weiteren gewählten Mitgliedern. 
Der /die theologische Referent/in ist geborenes Mitglied. 

Der/die Theologische Referent/in für Kindergottesdienst/Kirche mit Kindern ist die einzige EKD-weit agierende hauptamtliche Stelle für Kindergottesdienst. Seit 2011 ist sie am Comenius-Institut in Münster beheimatet.

Mitgliederversammlung
bestehend aus:
Delegierte der Landeskirchen und -verbände
Vertretung der EKD
Theologische/r Referent/in
Vorstandsmitglieder, die nicht Delegierte sind

Vorstand
gewählt von der Mitgliederversammlung,
bestehend aus

1. Vorsitzende/r
2. Vorsitzende/r
Schatzmeister/in
Schriftführer/in
Vier weitere gewählte Mitglieder
Theologische/r Referentin (geborenes Mitglied)

Ausschüsse und Kommissionen
berufen durch den Vorstand 

 

 
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